Die Taufe ist unabdingbare Voraussetzung für die Kirchenmitgliedschaft. In Luxemburg wird man als Getaufter aber nicht „automatisch“ (wie z.B. in Deutschland) in eine Gemeinde aufgenommen, sondern muss eine Kirchenmitgliedschaft beantragen (Formular unten).
Alle Kirchenmitglieder ab Vollendung des 15. Lebensjahrs haben das Wahlrecht und dementsprechend alle „Rechte und Pflichten“ eines Gliedes der Kirche. Dazu gehört möglichst auch eine regelmäßige finanzielle Unterstützung der Kirche, denn eine staatlich erhobene „Kirchensteuer“ gibt es nicht.
Höchstes Organ der Kirche ist die Generalversammlung (einmal im Jahr), in der alle Gemeindeglieder den Kurs der Kirche bestimmen und über die Arbeit (inklusive Finanzverwaltung) des Konsistoriums abstimmen.